Installateur- und Heizungsbauermeister
Lars Schacht

Willkommen
an der   unteren Eider
zwischen Friedrichstadt und Tönning!

Über uns

Die Fischereigenossenschaft Untere Eider ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Fischereirechte an der Eider (Tideeider) zwischen Nordfeld und Tönning/Karolinenkoog mit einer Länge von 20,9 km verwaltet.

Mitglieder unserer Genossenschaft sind das Land Schleswig-Holstein, die Gemeinden Drage, Stadt Friedrichstadt, Groven, Koldenbüttel, Lehe, St. Annen und das Amt Hennstedt, jetzt Amt KLGn Eider (für die Gemeinde Kleve).

Die Strecke von Nordfeld bis zur Straßenbrücke Friedrichstadt/St. Annen ist an die Berufsfischer zur ausschließlichen Nutzung verpachtet.

Erlaubnisscheine für Angler werden ausgegeben für die Strecke von der Straßenbrücke Friedrichstadt/St. Annen bis zur Linie Hafeneinfahrt Tönning/Karolinenkoog Anleger – also Straßenbrücke B 5 bei Tönning.

Ausdrücklich ausgenommen ist das Naturschutzgebiet Oldensworter Vorland auf der nördlichen Seite.

Auf unserer Webseite finden Sie Informationen über die Ausgabestellen der Erlaubnisscheine, über uns und zum Angeln an der Eider.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Angeln an Schleswig-Holsteins größtem Fluss.

Noch mehr über uns

Die Fischereigenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Fischereigesetz Schleswig-Holstein (§§ 22 – 25). Mitglieder der Genossenschaft sind das Land Schleswig-Holstein, 6 Gemeinden und das Amt KLGn Eider (für die Gemeinde Kleve).

Grundlage für die Mitgliedschaften sind die Eintragungen im Fischereibuch des Landes Schleswig-Holstein in den Jahren 1924 bis 1927. Gemäß § 2 Ziffer b des Gesetzes über den Staatsvertrag, betreffend den Übergang der Wasserstrassen von den Ländern auf das Reich vom 29.07.1921 (RGBl. 1921 S. 961) verbleiben die staatlichen Fischereien bei den Ländern.

Diese Regelung gilt für den Anteil des Landes Schleswig-Holstein. Aufgabe ist die Verwaltung der Fischereirechte von Kleve/Nordfeld bis Tönning/Karolinenkoog, also einer Strecke von 20,9 km.

Die Gründung der Fischereischaft im Jahre 1938 hatte zum Ziel, eine geordnete gemeinsame Bewirtschaftung der einzelnen Flußabschnitte zu erreichen. Dieses Ziel ist auch heute noch aktuell. Die Genossenschaft sorgt mit ihren Beschlüssen dafür, dass der Fischbestand erhalten und gepflegt wird und dass den Berufsfischern und einem Nebenerwerbsfischer ihre Berufsausübung ermöglicht wird.

Die weitere hauptsächliche Nutzung erfolgt durch die Angelfreunde – also dem Angelsport.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört u. a. auch zu entscheiden, wie die Fischereiausübung für diesen Bereich durchgeführt werden soll. So ist bereits seit eh und je ein Pachtvertrag für die Ausübung der Fischerei für den Bereich der Abdämmung Nordfeld bis zur Eiderbrücke bei Friedrichstadt mit den Berufsfischern abgeschlossen.

Die Fischereigenossenschaft hat sich lediglich die Ausgabe von Fischerei-Erlaubnisscheinen vorbehalten. Für die den Berufsfischern verpachtete Eiderfläche hat sie jedoch auf dieses Recht verzichtet.

Fischerei-Erlaubnisscheine werden jedoch für die Strecke von der Eiderbrücke  bei Friedrichstadt bis zum Bollwerk Tönning (Eiderbrücke Bundesstraße 5) ausgegeben.

Ausgegeben werden die Erlaubnisscheine vorrangig durch die Ordnungsbehörden – heute Bürgerbüros – in Friedrichstadt und Lunden. Daneben erfolgt die Ausgabe in Angelshops in Drage und Husum.

Hier finden Sie eine Übersichtskarte für das Angelgebiet an der Unteren Eider mit Angelstellen und Parkplätzen.

An der Unteren Eider und Mitteleider gibt es derzeit noch Berufsfischer, die die Fischerei haupterwerblich betreiben.

Fischermeister Gerhard Carstens (Untere Eider) mit einem Lachs
Berufsfischer Mitteleider (von links nach rechts): Heiko Siegert, Otto Heinrich Voß, Jörg von der Heyde

Nachdem die Fischereigenossenschaft Mitteleider bereits im Jahre 2012 ihr 75-jähriges Bestehen feiern konnte, beging die Fischereigenossenschaft Untere Eider 2013 ihr 75-jähriges Bestehen.

Am 19.11.1938 erscheint im Amtsblatt der Regierung zu Schleswig die Veröffentlichung aus der Satzung der Fischereiwirtschaftsgenossenschaft für die untere Eider mit Sitz in Friedrichstadt. Sie ist unterzeichnet vom Regierungs-Präsidenten.

Das Fischereigebiet umfasst die Fischereiberechtigten in der unteren Eider zwischen der Eiderabdämmung bei Drage-Nordfeld und der Hafeneinfahrt Tönning-Karolinenkooger Fähre.

Mitglieder sind die Gemeinden an der unteren Eider, die mit ihrer anteiligen Wasserfläche in das Fischereibuch des Landes eingetragen wurden.

Grundlage für das Fischereirecht z.B. der Gemeinde Lehe ist § 8 des Fischereigesetzes vom 11.05.1916 (GS S. 55). Dort heißt es „für den, der ein Fischereirecht bis zum 01.05.1914 mindestens dreißig Jahre als ein eigenes ausgeübt hat, spricht die Vermutung, dass es ihm zusteht“. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten sinngemäß.

Daraufhin ist aufgrund eines Antrages vom 01./02.09.1926 am 04.08.1927 im Wasserbuch, später umgeändert in Fischereibuch für Schleswig-Holstein folgender Eintrag erfolgt (gilt auch für die weiteren Gemeinden):

Die Gemeinde Lehe hat das durch unvordenkliche Verjährung begründete Recht, in der Eider aus ihrer Halbseite innerhalb des Gemeindebezirks von der Wollersumer Schleuse bis zur nördlichen Grenze hinter dem Soldatenbach (gemeint ist sicherlich das Soldatenloch), wie in der vorgelegten Katasterhandzeichnung mit Farbstift vermerkt, die Fischerei in allen Fischarten mit allen Fanggeräten auszuüben bzw. ausüben zu lassen.

Durch die Zusammenlegung der Gemeinden Lehe, Dahrenwurth und Preil 1936 steht der Gemeinde das Fischereirecht bis zur St. Annener Grenze zu. Dies ist auch im Grundbuch von Lehe eingetragen worden.

Der Stör (Acipenser sturio) zählte noch im 19. Jahrhundert zu den wirtschaftlich wichtigsten Fischarten und war im frischen und geräucherten Zustand ein bedeutendes Nahrungmittel und der Kaviar ein geschätztes Genussmittel.

Wichtige Störfanggebiete im Einzugsgebiet der Nordsee waren sowohl die Unterelbe zwischen Finkenwerder und Brunsbüttel, die Unterläufe von Weser, Ems, Este, Oste, Stör und Eider als auch das Wattenmeer.

Die traditionellen Störfischer setzten zum Störfang “Pümpelgarne” ein, Treibnetze, die mit Hilfe von Schwimmern (Pümpeln) aufrecht gehalten wurden.

Zu Beginn der 1880er Jahre lag der jährliche Durchschnittsfang im Bereich der Unterelbe und Elbmündung noch bei 7.000 Stören, gegen Ende des 19.
Jahrhunderts nur noch bei 1.275 Stören und kam in der Unterelbe zu Beginndes 20. Jahrhunderts praktisch zum Erliegen. Jeder in der Unterelbe zu Beginn des 20.

Jahrhunderts gefangene Elbstör wurde in den 1930er Jahren als Besonderheit vermerkt.

Eine regelmäßige Fischerei auf den Stör in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgte in Schleswig-Holstein nur noch im Gebiet der Untereider und beiderseits ihrer Mündung.

Mit der Eiderdämmung bei Nordfeld wurde der Zugang zu den angestammten Laichgebieten verbaut, die Störe konnten sich nicht mehr erfolgreich fortpflanzen und die Störfänge gingen in der Folgezeit drastisch zurück.

In den 1960er Jahren konnten nur noch vereinzelte Störe gefangen werden, die in der Presse als außergewöhnliche Fangereignisse geschildert wurden.

Der letzte Störfang aus der Untereider stammt vom 13. August 1969. Danach ist kein Störfang aus der Eider mehr bekannt geworden.1994 wurde die Gesellschaft zur Rettung des Störs (Acipenser sturio L.) e.V. gegründet.

Die Eiderfischer Wilhelm von der Heyde (li.) aus Horst und Heinz Siegert (re.) aus Kleve mit einem 2,45 m langen und 203 Pfund schweren Stör-Rogner, gefangen im Juni 1967 in der Untereider bei Nordfeld.
Bildnachweis: Ernst Kroezus, Störbildarchiv Siegfried Spratte

Ausgabestellen für Angelscheine

Fischerei-Erlaubnisscheine werden für die Strecke von der Eiderbrücke bei Friedrichstadt bis zum Bollwerk Tönning ausgegeben.

Ausgegeben werden die Erlaubnisscheine vorrangig durch die Ordnungsbehörden – heutige Bürgerbüros – Friedrichstadt und Lunden. Daneben erfolgt die Ausgabe in Angelshops in Drage und Husum.

Amtsverwaltung Amt Nordsee-Treene in Friedrichstadt, Am Markt 11 (Rathaus), 25840 Friedrichstadt, Telefon: 04841 992754 (nur während der Dienstzeiten)

Amtsverwaltung Amt Eider, Außenstelle Lunden, Nordbahnhofstraße 7, 25774 Lunden, Telefon: 04836 99045 und 04836 99046

Angelshop Gruhlke, Holger Gruhlke, An der Chaussee 10, 25878 Drage, Telefon: 04881 937400

Angelgeräte Ovens GmbH, Andreas-Clausen-Straße 2, 25813 Husum, Telefon: 04841 72432

Download: Ausgabestellen(PDF)

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Gebühren

AnliegerAuswärtige
ohne Bootmit Bootohne Bootmit Boot
Tagesschein3,00€4,50€3,00€4,50€
7-Tage-Schein7,00€10,50€7,00€7,00€
Jahresschein20,00€25,00€26,00€40,00€

Mitgliedsgemeinden

Die Mitglieds- und Anliegergemeinden der Fischereigenossenschaft Untere Eider sind:

Nördliche Seite

Gemeinde Koldenbüttel 5,3 km Uferlängewww.koldenbuettel.de
Stadt Friedrichstadt0,5 km Uferlängewww.rathaus-friedrichstadt.de
Gemeinde Drage4,8 km Uferlängewww.amt-nordsee-treene.de

Südliche Seite

Gemeinde Groven3,0 km Uferlängewww.koldenbuettel.de
Gemeinde Lehe8,9 km Uferlängewww.rathaus-friedrichstadt.de
Gemeinde St. Annen5,9 km Uferlängewww.amt-nordsee-treene.de
Amt KLGn Eider (für Gemeindegebiet Kleve)2,4km Uferlängewww.amt-eider.de

Nördliche und südliche Seite

Land Schleswig-Holstein11,0 km Uferlänge
Gesamt: 41,8 km Uferlänge

Vertreten werden die Gemeinden durch ihren gewählten Bürgermeister, ansonsten durch ihren gesetzlichen Vertreter.

Vorsitzender der Fischeigenossenschaft Untere Eider ist seit 2024 Wolfgang Pauls. Sein Vorgänger war Dr. Johannes Geiger von 1999 – 2024.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die jeweilige Wahlzeit der Gemeindevertretungen gewählt. Der Vorstand besteht derzeit aus dem 1. Vorsitzenden Wolfgang Pauls und dem 2. Vorsitzender Herr Thomas Schmidt-Wiborg.

Beisitzer ist seit 2024 Herr Lars Brauns.

Für die Protokoll- und Kassenführung ist ehrenamtlich seit 2020 Peter Schramm aus Lehe bestellt. Er setzt die Arbeit von Hans-Heinrich Carstens und Egon Neumann fort, die 11 Jahre bzw. 28 Jahre dieses Amt inne hatten.

Kontakt

Fischereigenossenschaft Untere Eider

Rosenstrasse 7
25774 Lehe
Telefon: 0 48 82 / 978
E-Mail: YP.LYPGY-YLYK3H-GYLYUQAGO@FO3G@